Damit sollte nach Prager Angaben überprüft werden, ob die Asylbewerber, die eine Verfolgung wegen Homosexualität in ihrem Heimatland geltend machten, womöglich doch heterosexuell seien. Ein Sprecher des Prager Innenministeriums erklärte am Donnerstag auf dpa- Anfrage, die «phallometrischen Tests» würden seit Beginn dieses Jahres nicht mehr ausgeführt.
Die EU-Grundrechteagentur hatte das tschechische Vorgehen in einem Bericht kritisiert. Es sei für die Asylbewerber entwürdigend und verstoße mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Grundrechtecharta der EU. Die Praxis war ans Licht gekommen, weil ein Gericht in Schleswig- Holstein nach EU-Angaben die Rückführung eines iranischen Asylbewerbers nach Tschechien verweigert hatte. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass der Iraner in Tschechien «phallometrischen Tests» ausgesetzt wäre. Das Urteil hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig im September 2009 gefällt (Az. 6 B 32/09).
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