Nicht ohne meinen Sohn

26.03.2011 / HAZ Seite 3 Ressort: BLICK IN DIE ZEIT

Gifhorn. Der Mann kam den Bahnsteig entlanggelaufen, stieg langsam in das Gleisbett herunter und legte seinen Kopf auf die Schienen. Zwei Mädchen beobachteten ihn, versuchten, ihn zu warnen, denn aus dem Westen rollte ein Güterzug heran. Doch Shambu Lama reagierte nicht auf die Rufe der Teenager. Er wollte sie auch gar nicht hören. Lama wollte sterben.

15 Jahre lang hat der 40-Jährige als Flüchtling in Deutschland gelebt. Jetzt sollte er in sein Herkunftsland Nepal abgeschoben werden. Er hat diesen Gedanken nicht ertragen. Am 1. März um 15.40 Uhr machten die Räder des Zuges aus Hannover dem Leben des Flüchtlings ein Ende. Am Morgen hatte ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Gifhorn ihm gesagt, in zwei Tagen
werde er abgeschoben – eine fatale Fehlinformation, wie sich erst Wochen
nach dem Suizid herausstellen sollte.

Das Innenministerium von Niedersachsen betreibt eine strenge
Flüchtlingspolitik; im Fall Shambu Lama hat die Ausländerbehörde in
Gifhorn darüber hinaus offenbar alles falsch gemacht, was eine Behörde
überhaupt falsch machen kann. Sie hat die Zusammenarbeit mit dem
Verwaltungsgericht in Braunschweig verweigert, hat Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs ignoriert. Auch Lamas
Anwältin Daniela Öndül fand in Gifhorn kein Gehör. Dass Shambu Lama im Mai
2010 Vater eines deutschen Kindes geworden war und sich in Absprache mit
dessen von ihm getrennt lebender Mutter liebevoll um seinen Sohn kümmerte,
hat der Kreis hartnäckig ignoriert. Die junge Deutsche wirft der Behörde
jetzt vor, Lama in den Tod getrieben zu haben. Shambu Lama hätte seinen
Sohn, nicht einmal ein Jahr alt, nach seiner Abschiebung wohl nie wieder
gesehen.

Flupinkot, der nepalesische Heimatort Lamas, ist von Meinersen im
Landkreis Gifhorn etwa 10000 Kilometer entfernt. 1996 war Lama vor dem
Bürgerkrieg zwischen Maoisten und Monarchisten in seinem Land geflüchtet.
In Meinersen, wo der Kreis seine Flüchtlinge unterbringt, war Lamas
letztes behördlich zugewiesenes Zuhause. Einmal im Monat musste er in der
Ausländerbehörde um Geld und Erlaubnis bitten, seinen Sohn in Bad Harzburg
besuchen zu können, wie er es mit der Mutter vereinbart hatte.

Der Nepalese war von Anfang an in Deutschland lediglich geduldet. Seit
2010 betrieb die Ausländerbehörde die Abschiebung in sein Herkunftsland,
dessen politische Lage sich leicht gebessert hat. Ende Februar 2011 klagte
der 40-Jährige vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig dagegen. Zur
Begründung gab er unter anderem an, sein Sohn solle seinen Vater kennen
und später wissen, warum er anders aussehe als andere Kinder.

Am 28. Februar schickte das Gericht ein Fax nach Gifhorn mit der Bitte,
„bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag von
Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen“. Die Ausländerbehörde antwortete tags darauf mit dem lapidaren Hinweis, man sei nicht überzeugt, dass zwischen Vater und Sohn eine „schützenswerte Beziehung“ bestehe. Lama wurde die Abschiebung für den Donnerstag angekündigt. Am Nachmittag des 1. März hat
Lama sich das Leben genommen.

Vater eines deutschen Kindes zu sein reicht allein nicht, um daraus ein Bleiberecht für einen Flüchtling abzuleiten, räumt Lamas Anwältin Daniela Öndül ein. Aus der Vaterschaft wird erst eine schützenswerte Familie, wenn es auch eine „familiär-soziale Beziehung“ gebe. Öndül ist überzeugt, dass es diese zwischen Vater und Sohn gegeben hat, und hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Lama hat die Vaterschaft im Juli anerkannt und den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichts Braunschweig zufolge regelmäßig die Nähe seines Sohnes gesucht, auch wenn er und die Mutter sich zwischenzeitlich getrennt hatten. „Sein Sohn war sein Leben“, sagt die Mutter. Obwohl sie das der Kreisverwaltung mehrmals versichert hat, wollte diese eine enge Beziehung nie anerkennen.

Das Innenministerium in Hannover bezweifelt grundsätzlich, dass Lama überhaupt Vater ist: „Herr L. soll angeblich Vater eines deutschen Kindes sein“, heißt es in einem internen Vermerk, der nach dem Suizid im Ministerium angefertigt wurde. „Er hat der Ausländerbehörde weder eine Geburtsurkunde noch Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung oder eine sonstige Erklärung abgegeben.“ Die Behörde habe „ein mögliches Aufenthaltsrecht zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind“ daher gar nicht prüfen können.

Stimmt nicht, sagt Anwältin Öndül. Spätestens im Januar habe die
Anerkennung der Vaterschaft vorgelegen. Eine Abschiebung Lamas sei „rechtlich unmöglich“ gewesen, sagt das Gericht.

Auch nach seinem Tod hat der Fall Lama das Verwaltungsgericht in
Braunschweig weiter beschäftigt. Es ging schlicht um die Frage, wer die
Verfahrenskosten von 2500 Euro trägt. Es wird der Kreis sein. Das hat das
Gericht am 17. März entschieden. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss,
Lama hätte mit seinem Begehren, in Deutschland zu bleiben,
„voraussichtlich in der Sache Erfolg gehabt“.

Der Richterspruch ist wenig schmeichelhaft für die Ausländerbehörde. Der
Kreis wird, gemessen an der sonst sehr nüchternen Sprache in
Verwaltungsgerichtsurteilen, regelrechtabgewatscht. Der Vertreter der
Ausländerbehörde hatte vor Gericht einen unerhörten Vorschlag
unterbreitet: Lama könne sein Umgangsrecht mit seinem Sohn ja auch von
Nepal aus gestalten. Das kam beim Richter nicht gut an: Seine
grundgesetzliche Pflicht, Ehe und Familie besonders zu schützen, dürfe der
Staat „nicht auf eine Utopie reduzieren“, beschied er die Behörde.

Warum Lamas Sohn anders aussieht als andere deutsche Kinder, wird ihm nun
die Mutter erklären müssen. Die Ausländerbehörde hat sie übrigens erst
zwei Wochen nach dem Suizid vom Tod des Kindsvaters informiert.

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